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Impressum & AGB


Inhaber: Ing. Ivonne Fritzi Maier
Firmenwortlaut (laut Firmenbuch): Tischlerei Zimmerei Maier e.U.
Unternehmensbezeichnung (selbst gewählt): Tischlerei-Zimmerei Maier GmbH
Kontaktdaten: Telefon +43 4715 29 40
Mobil +43 664 485 04 90
Fax +43 4715 29 44
mail office@holz-bau-maier.com
Firmensitz: Kötschach 46 / 9640 Kötschach-Mauthen
UID-Nr.: ATU67357433
Firmenbuchnummer: 383613
Anzahl der Mitarbeiter: 10
Firmengericht: Landesgericht Klagenfurt
Behörde gem. ECG (E-Commerce Gesetz): Bezirkshauptmannschaft Hermagor

Fotocredits:
* Wolfgang Retter * So viel mehr Kötschach Mauthen * Firma Thoma GmbH * Firma Josko Fenster und Türen GmbH
* shutterstock/the Lounge interactive design GmbH

Für den Inhalt verantwortlich: Ing. Ivonne Fritzi Maier

Mitglied der Wirtschaftskammer Kärnten
Fachgruppe/Berufszweig: Holzbau - Tischler und Holzgestaltende Gewerbe - Zimmermeister - Tischler
Gewerbeberechtigungen aufrecht
Tischler (Handwerk) gemäß § 94 Z 71 GewO 1994 seit: Dienstag, 01. August 2006 GF: -
Zimmermeister gemäß § 94 Z 82 GewO 1994 seit: Dienstag, 01. August 2006 GF: -

Inhalt und Text:
Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

Haftung für Links:
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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Alle Angaben sind unverbindlich und freibleibend. Angebote und Auftragsbestätigungen erfolgen nur aufgrund dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Der Besteller erkennt durch Erteilung des Auftrages diese Bedingungen als ausschließlich maßgebend an. Allein der Inhalt der von uns erteilten Auftragsbestätigung ist maßgebend für den Auftrag.
Die Vollmacht für die Abklärung von Preisen und weiteren Details obliegt ausschließlich der Geschäftsführung, außer es erfolgt eine ausdrückliche Vergabe an einen Mitarbeiter.
Soweit einer unserer Vertreter eine ihm erteilte Vollmacht, insbesondere durch mündliche Zusagen überschreitet, behalten wir uns vor, vom Vertrag zurückzutreten.
Als Auftragsbestätigung wird dem Käufer ein Exemplar des ausgefertigten Auftrages ausgehändigt. Damit werden unsere Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen vom Käufer ausdrücklich anerkannt.

2. Mehrkosten infolge baulicher Behinderung, Abänderungen seitens des Auftraggebers, Änderungen der Maße oder der technischen Ausführung, Neuanfertigungen, Umarbeitungen und sonst erforderlicher Aufwand an Zeit und Material werden gesondert in Rechnung gestellt.
Bei einer gegenüber dem Angebot veränderten Stückzahl oder bei Änderung der Ausführung gegenüber eines Angebotes zugrundegelegten Plänen, gehen die sich daraus ergebenden Mehroder Minderkosten zu Lasten oder zu Gunsten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet bei Preiserhöhungen über 10 % den Auftraggeber hievon in Kenntnis zu setzen. Dies kann mündlich oder schriftlich erfolgen.
Verschleißteile haben nur die, dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer. Wartungs- und Infobroschüren sind dabei ausdrücklich zu beachten.

3. Kostenlose Entwürfe, Skizzen, Offerte und sonstige Unterlagen stellen unser alleiniges Eigentum dar. Sie dürfen ohne schriftliche Ermächtigung weder kopiert, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Diese Unterlagen sind auf unser Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

4. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Hermagor.

5. Verlege- und Montagearbeiten werden, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, separat nach Kostenaufwand per Verleger- (Monteur-) Stunde zuzüglich notwendigem Material, Wegzeit u. Fahrtspesen berechnet. Überstunden, die über Verlangen geleistet werden, werden mit entsprechendem Zuschlag verrechnet. Bei Fernverlegungen bzw. Fernmontagen werden die Barauslagen, Reisespesen, Reise-, Weg- und Wartezeit sowie Wohnungsgelder zuzüglich Mehrwertsteuer verrechnet. Bei Fernverlegungen bzw. Fernmontagen werden die kollektivvertraglichen Sonn- und Feiertagszulagen, auch wenn nicht gearbeitet wird, zuzüglich Mehrwertsteuer gesondert verrechnet. Auch wenn die Montagearbeit im Preis inbegriffen oder zumindest zu einem Pauschalbetrag vereinbart wurde, hat der Besteller unseren Verlegern oder Monteuren eine angemessene Unterkunft beizustellen oder die hierfür erwachsenden Kosten zu vergüten.

6. Reparaturarbeiten können hinsichtlich der Leistungs-, Preis- und Lieferzeit nur annähernd und unverbindlich veranschlagt werden und erforderliche Mehrleistungen sind anzuerkennen und zu vergüten.

7. Mängelrügen müssen schriftlich und innerhalb von 6 Tagen nach Ankunft der Ware beim Abnehmer bzw. nach Fertigstellung der Verlegungen bzw. Montagen erfolgen; bei Fernverlegungen bzw. Fernmontagen müssen solche schriftlichen Mängelrügen sofort nach Beendigung der Verlegung bzw. Montage am besten gleich beim Vorarbeiter, ansonsten bei uns im Büro erfolgen.

8. Zahlung hat wie vereinbart zu erfolgen. Mangels besonderer Vereinbarung gilt Zahlung netto Kassa bei Warenerhalt oder bei Beendigung der Verlegung bzw. Montage; Teilabrechnungen behalten wir uns vor.

9. Alle Zahlungen haben direkt an uns ausschließlich per Überweisung zu erfolgen. Überweisungsspesen gehen zu Lasten des Käufers. Unsere Agenten sind zum Inkasso nicht berechtigt.

10. Verzugszinsen betragen 10 % p.a.; Mahnspesen € 5,00 per Mahnung. Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste offene Rechnung und Kosten gebucht.

11. Zahlungsverzug berechtigt uns, für sämtliche Lieferungsverpflichtungen Vorauszahlung zu verlangen oder ihre Erfüllung hinauszuschieben oder aufzuheben, wobei vom Auftragnehmer Schadenersatz wegen Nichterfüllung gefordert werden kann. Diese Rechte stehen uns auch dann zu, wenn wir nach Vertragsabschluss davon Kenntnis erhalten, dass die Vermögenslage des Abnehmers nicht günstig beurteilt wird. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Lieferfirma Tischlerei-Zimmerei Maier GmbH. Bei Ausgleich oder Konkurs werden Bruttopreise verrechnet. Unbezahlte Ware und unbezahlte Leistungen bleiben als Kommissionsware unser beschränktes Eigentum.

12. Die gelieferte Ware ist bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen (bei Wechseln und Schecks bis zu deren Einlösung) Eigentum der Lieferfirma Tischlerei-Zimmerei Maier GmbH. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung zugunsten Dritter ist ausgeschlossen. Bei Pfändung der Ware durch Dritte muss der Käufer dem Verkäufer unverzüglich Anzeige machen. Wird die Ware von dem Käufer weiter veräußert (verkauft usw.) ehe die Zahlung geleistet ist, so gilt der Anspruch des Kunden auf Zahlung des Kaufpreises als abgetreten.

13. Im Falle eines Rücktritts (innerhalb von 3 Werktagen nach schriftlicher oder mündlicher Annahme des Auftrages) durch den Kunden, wird eine Stornogebühr in Höhe von 10 % vereinbart. Diese Stornogebühr beträgt für Sonderanfertigungen 30 %.
Die Auftragsnehmerin ist jedoch berechtigt von diesen Pauschalsätzen abzuweichen und den tatsächlichen Aufwand bzw. Schaden daraus zu verrechnen.

14. Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 2 Jahre für gelieferte Ware und 3 Jahre für unbewegliche Einbauten. Auftretende Mängel sind uns unverzüglich und schriftlich unter Bekanntgabe des Rechnungsdatums und der Rechnungsnummer anzuzeigen.

15. Sollte ein Haftrücklass vereinbart werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Bankhaftung eines österreichischen Geldinstitutes in der Höhe des Haftrücklasses dem Auftraggeber zu übermitteln. Der Auftraggeber ist im Falle der Übergabe der Bankhaftung verpflichtet, den aushaftenden Betrag innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Bankhaftung an den Auftragnehmer zur Auszahlung zu bringen.

16. Auftragsannahme bleibt unserer Firma vorbehalten. Die Preise sind unverbindlich. Maßanfertigungen können weder umgetauscht noch rückgenommen werden. Annullierungen werden nicht anerkannt. Zahlbar und klagbar in Hermagor. Es findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung.

17. Die Zahlung hat rein netto zu erfolgen und zwar:

1/2 bei Auftragserteilung
1/3 der Auftragssumme bei Bereitstellung des Materials in unserem Lager gegen entsprechende Sicherungsübereignung und
Rest der Rechnungssumme sofort nach Rechnungslegung.

Zessionen behalten wir uns vor!

18. Wird Nichtigkeit oder Rechtsungültigkeit einzelner Bestimmungen festgestellt, so wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht berührt. Durch zwischenzeitliche Gesetzerlässe eventuell abzuändernde Punkte gelten den neuesten gesetzlichen Bestimmungen angepasst.

19. Soweit aus diesen Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen keine genaue Regelung hervorgeht bzw. vereinbart ist, gilt subsidär die Bestimmungen der ÖNORM B 2110.

Rechnungsversand: Um eine schnellere, direktere Rechnungsübermittlung zu gewährleisten und um papiersparender zu arbeiten, stellen wir, wo es möglich ist, auf elektronischen
Rechnungsversand um. Daher werden die Rechnungen elektronisch per e-mail an die bei uns hinterlegte e-Mailadresse versendet. Sollten Sie eine andere
e-Mail-Adresse wünschen, teilen Sie und das bitte innerhalb von 5 Tagen schriftlich mit. Ein zusätzlicher Postversand entfällt.